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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gipfelstürmer Berlin GmbH für die Nutzung des BergWerk.Berlin

Stand: Januar 2022

1. Nutzungsvoraussetzung

1.1. Voraussetzung für die Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Anlage bestätigt der Teilnehmer, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos einverstanden ist. 

1.2. Der Teilnehmer hat das komplette Eintrittsgeld vor der Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin zu entrichten. 

1.3. Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson müssen zur Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Unterzeichnende bestätigt, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages des in seiner Obhut befindlichen Kindes. Die Benutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin durch unter 18-jährige ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich. Eltern- bzw. Betreuerformulare sind zu unterzeichnen. 

1.4. Der Parcours BergWerk.mini im Indoor-KletterPark BergWerk.Berlin darf nur von Kindern begangen werden und ist optimal für die Altersgruppe zwischen 3 und 5 Jahren konzipiert. Eine erwachsene Person muss die Kinder hierbei zu Fuß begleiten und die Kinder betreuen, optimal ist ein Schlüssel von maximal drei Kindern zu einem Erwachsenen. Kindern, die größer als 1,30 m sind, ist das Klettern im BergWerk.mini nicht mehr gestattet.

1.5. Der Parcours BergWerk.BigJunior kann von jedem Kind begangen werden, das eine Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,30 m aufweist. Das optimale Alter für den BergWerk.Junior liegt zwischen 6 und 7 Jahren. Bei Kindern unter 12 Jahren muss ein Erwachsener (Mindestalter 16 Jahre) die Kinder aktiv beim Klettern begleiten, wobei ein Erwachsener maximal fünf Kinder begleiten kann.

1.6. Für den Parcours BergWerk.Gipfelstürmer und den KletterSteig BergWerk.Alpinista muss der Teilnehmer eine Körpergröße von mindestens 1,30 m aufweisen und darf nicht schwerer als 125 kg sein. Die Benutzung der Parcours ist größen- bzw. altersabhängig. Bei Kindern unter 12 Jahren muss ein Erwachsener (Mindestalter 16 Jahre) die Kinder beim Klettern begleiten, wobei der Schlüssel von maximal fünf Kindern pro einem Erwachsenen gilt. Die einzelnen Parcours sind nur bei Erfüllung der ausgewiesenen Benutzungsbedingungen (Körpergröße, Alter, Gewicht) zugänglich. 

1.7. Für die Benutzung des Freifallgerätes BergWerk.Freifall muss der Teilnehmer ein Minimalgewicht von 20 kg aufweisen, darf nicht schwerer als 125 kg sein und soll im Parcours BergWerk.Gipfelstürmer sicher klettern können. Bei Kindern unter 12 Jahren muss ein Erwachsener (Mindestalter 16 Jahre) die Kinder begleiten, wobei der Schlüssel von maximal fünf Kindern pro einem Erwachsenen gilt. Der BergWerk.Freifall ist nur bei Erfüllung der ausgewiesenen Benutzungsbedingungen (Körpergröße, Alter, Gewicht) zugänglich.

1.8. 
Teilnehmer, die nach erfolgter Sicherheitseinweisung in der Beurteilung durch einen Sicherheitstrainer nicht dazu in der Lage sind, die vorgeschriebene Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme im Indoor-Kletterpark BergWerk.Berlin verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Eine Erstattung ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Ursache für die Nichtnutzung in einem unter Ziffer 1.11. aufgeführtem Umstand begründet liegt.

1.9. Betritt der Teilnehmer nach Entrichtung des Eintrittsgeldes die Kletteranlage und stellt dann selbst seine Unpässlichkeit (z.B. Höhenangst o.ä.) fest, entfällt der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Gleiches gilt für Begehung des KletterSteiges BergWerk.Alpinista sowie für die Benutzung des Freifallgerätes BergWerk.Freifall.

1.10. Personen mit Erkrankungen des Bewegungsapparats, der Wirbelsäule, Epileptiker und Schwangere sowie frisch operierte Personen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht klettern. 

1.11. Der Teilnehmer bestätigt mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen - die geistige und körperliche Verfassung einschränkenden - Mittel (wie Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin eine Gefahr für die eigene Person und Ge­sundheit oder die der anderen Personen darstellen kann. 

1.12. Die Gipfelstürmer Berlin GmbH behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage des BergWerk.Berlin Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Der Teilnehmer erklärt mit der Benutzung der Kletteranlage hierzu sein grundsätzliches Einverständnis. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der Gipfelstürmer Berlin GmbH ausdrücklich mitzuteilen. 


2. Wichtige Sicherheitshinweise 

2.1. Die Benutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.

2.2. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung der Kletteranlage BergWerk.Berlin (auch bei wiederholtem Besuch) an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.

2.3. Während des gesamten Aufenthalts sind sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter des BergWerk.Berlin unverzüglich Folge zu leisten.

2.4. Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Es dürfen niemals beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Ausrüstung muss entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. den Anweisungen der Mitarbeiter des BergWerk.Berlin erfolgen. 

2.5. Auf den Plattformen dürfen sich höchstens drei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen. Auf den Zentralpodesten dürfen sich maximal 15 Personen gleichzeitig aufhalten. 

2.6. Die vom BergWerk.Berlin zur Verfügung gestellte Sicher­heitsausrüstung (Klettergurt, Kletter-Karabiner, Helm etc.) muss entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur unter Aufsicht der Mitarbeiter des BergWerk.Berlin an- bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin nicht selbständig abgelegt oder an andere Personen weitergegeben werden. Selbst mitgebrachte Ausrüstung darf nicht benutzt werden. 

2.7. Gegenstände (z.B. Handys, Smartphones und Smartohones, Kameras, Rucksäcke, Taschen etc.), die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder anderer gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen während der Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin nicht mitgeführt werden. 

2.8. Lange Haare sind - um Verletzungen zu vermeiden - in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- bzw. hochzubinden. 

2.9. Zum Schutz vor Verletzungen und Infektionen besteht die Pflicht zum Tragen geeigneter, geschlossener Handschuhe während des Kletterns. Ohrringe, Piercings, Halsketten, Armbänder und Armbanduhren müssen abgelegt oder ggf. abgeklebt werden. Fingerringe sind abzulegen, soweit sie nicht durch die Handschuhe hinreichend abgedeckt werden.

2.10. Die Begehung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin ist nur mit festem Schuhwerk möglich (keine Flip-Flops, High Heels o.ä.). 

2.11. Im Bereich des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die Zonen im Bereich der Seilrutschen dürfen nicht betreten werden. 

2.12. In der gesamten Anlage des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin besteht absolutes Rauchverbot. Weiterhin ist das Rauchen mit angezogenem Klettergurt strengstens untersagt.

2.13. Handlungen, die die Unversehrtheit der Sicherheitsausrüstung beeinträchtigen, sind untersagt. Dazu gehören die nicht sachgemäße Handhabung sowie das Essen im Gurt sowie das Trinken (außer Wasser).

2.14. Das Essen und Trinken ist ausschließlich Im Bereich der KaffeeBar Lange Schicht sowie im Eventbereich High Five Club erlaubt. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten BergWerk.Berlin nicht gestattet. 


3. Haftungsbeschränkung und Schäden

3.1.Die Haftung der Gipfelstürmer Berlin GmbH sowie eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Gipfelstürmer Berlin GmbH für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder die Gesundheit ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Verletzung beruht auf vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gipfelstürmer Berlin GmbH. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden durch die Gipfelstürmer Berlin GmbH besteht nur, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Gesellschaft selbst, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der Gipfelstürmer Berlin GmbH verursacht wurden. 


3.2. Die Benutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, unbeschadet der Verpflichtung der Gipfelstürmer Berlin GmbH, den Indoor-KletterPark samt seinen Einrichtungen in einem verkehrs- und nutzungssicheren Zustand zu halten. 

3.3. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld, Kleidung etc. haftet der Gipfelstürmer Berlin GmbH nur nach den gesetzlichen Regelungen. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. Dieses gilt auch bei Beschädigung von Sachen durch Dritte. 

3.4. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitarbeiter und Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 übernimmt die Gipfelstürmer Berlin GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bei groben Verstößen hat das Gipfelstürmer Berlin GmbH das Recht ein Hausverbot auszusprechen. Der Verursacher wird für den Schaden haftbar gemacht und muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. 

3.5. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verschmutzung von Kleidung oder anderen mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. 

3.6. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich die Gipfelstürmer Berlin GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 

3.7. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter des BergWerk.Berlin gemeldet werden. 


4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

4.1. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicher­heitshinweise und Anweisungen der Mitarbeiter des BergWerk.Berlin kann der betreffende Teilnehmer, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes, von der Nutzung des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin ausgeschlossen werden. 

4.2. Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern des BergWerk.Berlin bzw. der Gipfelstürmer Berlin GmbH nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2. gehalten hat, übernimmt die Gipfelstürmer Berlin GmbH keine Haftung. 

4.3. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter behält sich die Gipfelstürmer Berlin GmbH das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen. 


5. 
Preise, Buchungen, Anzahlungen

5.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im BergWerk.Berlin ausgewiesenen Preise für die Benutzung der Anlage. 

5.2. Wird die reguläre vereinbarte Nutzungsdauer überschritten, ist eine Nachzahlung in Höhe von 2,50 Euro je angefangener Viertelstunde pro Person zu entrichten. 

5.3. BergWerk.Berlin verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Erwerb den Nachweis der entsprechenden Berechtigung (z.B. Studentenausweis). 

5.4. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. 


6. Betriebseinstellung und Nichtnutzung

6.1. Die Gipfelstürmer Berlin GmbH behält sich vor, den Betrieb des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin aus sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Wartung, Gefährdung etc.) zeitweise einzuschränken oder partiell oder ganz einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

6.2. Die Gipfelstürmer Berlin GmbH ist berechtigt, einen gebuchten Klettertermin oder eine gebuchte Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen im Vorfeld abzusagen. In diesem Fall werden ggf. bereits geleistete Anzahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Gipfelstürmer Berlin GmbH bestehen hieraus nicht.

6.3. Erfolgt eine Einstellung des Betriebes aufgrund externer Gegebenheiten, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich der Gipfelstürmer Berlin GmbH liegen, erfolgt keine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Entsprechende Termine können auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, an dem die Erbringung der Leistung wieder möglich ist.

6.4. Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Indoor-KletterParks BergWerk.Berlin vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. 

6.5. Personen mit verbindlicher Reservierung, denen jedoch vor Ort aus sicherheitstechnischen Gründen gemäß der Ziffern 1.10. und 1.11. der Zugang zum Indoor-KletterPark BergWerk.Berlin verwehrt werden muss, haben Stornogebühren in Höhe des vollen gebuchten Kletterpreises zu zahlen. 


7. Buchnung, Bezahlung, Umbuchung und Stornierung

7.1. Jegliche Reservierungen von Kletterterminen sowie von Kletterterminen mit anschließendem Catering (z.B. Kinderfeier etc.) über unser Online-Portal (Internetseite) sowie telefonisch oder persönlich sind zunächst unverbindlich und werden erst mit deren Bestätigung und Eingang der vereinbarten Anzahlung zu einer verbindlichen Buchung. Die Anzahlung kann abhängig von Kommunikationskanal und Zeitpunkt über die auf unserer Internetseite angebotenen Zahlungsanbieter oder per Bankanweisung auf das Konto der Gipfelstürmer Berlin GmbH bei der Commerzbank (IBAN: DE 06 1204 0000 00305 5400 2,  COBA DEFF XXX) oder direkt an der Kasse des BergWerk.Berlin erbracht werden. Die Anzahlung ist längstens acht Tage nach der Reservierungsbestätigung fällig, der Zahlungseingang muss allerdings spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Datum erfolgt sein. Andererseits besteht kein Anspruch auf einen Klettertermin zum gebuchten Datum.

7.2. Ein verbindlich gebuchter Termin gemäß Ziffer 7.1. kann kostenfrei bis zu 72 Stunden vor diesem abbestellt und dann innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab dem ursprünglich gebuchten Datum nachgeholt werden. Der geleistete Anzahlungsbetrag wird entsprechend verrechnet. Voraussetzung ist der rechtzeitige Eingang einer entsprechenden schriftlichen Erklärung an die Gipfelstürmer Berlin GmbH. Eine Stornierung der Buchung ist nicht möglich.

7.3.  Firmen-, Geschäfts- und Rechnungskunden erhalten nach Ihrer Buchung für ein Kletterevent oder eine Veranstaltung im BergWerk.Berlin eine Auftragsbestätigung. Nach Erhalt dieser ist innerhalb von acht Kalendertagen eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Gesamtauftragswertes auf das Konto der Gipfelstürmer Berlin GmbH bei der Commerzbank (IBAN: DE 33 1204 0000 0030 5540 01; BIC: COBA DEFF XXX) zu überweisen. Erst mit Eingang der Anzahlung in voller Höhe wird die Buchung verbindlich. Der gesamte Restbetrag ist nach dem Besuch im BergWerk.Berlin entweder direkt durch Zahlung an der Kasse oder sofort nach Rechnungslegung per Überweisung fällig. 

7.4.  Firmen-, Geschäfts- und Rechnungskunden können jederzeit von einem verbindlich gebuchten Kletterevent oder einer verbindlich gebuchten Veranstaltung im BergWerk.Berlin zurücktreten. Hierfür fallen mitunter Stornierungsgebühren an. Maßgeblich für die Höhe dieser Gebühren ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Gipfelstürmer Berlin GmbH. Die Stornogebühren betragen 10 Prozent des gesamten Auftragswerts bei Rücktritt ab 28 Kalendertage, 20 Prozent bei Rücktritt ab 21 Kalendertage sowie 30 Prozent bei Rücktritt ab 14 Kalendertage vor dem verbindlich gebuchten Termin. Ab drei Tage vor diesem Termin betragen sie 50 Prozent und ab 24 Stunden vorher 100 Prozent des gesamten Auftragswertes. 

7.5. Ist eine bestimmte Anzahl von Personen zum Besuch des Indoor-KletterParks, zu einem Kletterevent oder zu einer Veranstaltung im BergWerk.Berlin verbindlich gebucht worden und erscheint vor Ort weniger als die verbindlich gebuchte Personenzahl ohne dass dieses spätestens 24 Stunden im Voraus schriftlich der Gipfelstürmer Berlin GmbH erklärt wurde, fallen für die fehlenden Personen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Personenpreises an. Ausnahmen bilden wichtige Gründe, die unverschuldet in der Person des Fehlenden begründet sind (z.B. plötzliche Krankheit o.ä.). Auf Nachweis (z.B. ärztliches Attest) können vom BergWerk.Berlin als Ausgleich Klettergutscheine in entsprechendem Wert herausgegeben werden. Die Rückzahlung einer bereits geleisteten Anzahlung ist nicht möglich.


8.     Datenschutz und Referenzerwähnung

8.1 Die Datenschutzpraxis der Gipfelstürmer Berlin GmbH steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

8.2 Die Gipfelstürmer Berlin GmbH ist berechtigt, seine Kunden auf den eigenen Internetseiten, Social-Media-Kanälen und anderen Werbematerialien mit der Nennung des Namens bzw. Unternehmensnamens, ggf. des dazugehörigen Mutterkonzernes sowie des Logos als Referenz zu benennen. Der Kunde kann jederzeit diese Genehmigung schriftlich widerrufen und die Löschung verlangen.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts (IPR). Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des Landgerichtes Berlin.  


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und von den Parteien vereinbart worden wären, wenn sie die Lücke erkannt hätte.


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